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Erste-Hilfe-Ausstattung nach DIN 13169

Die Rechtsgrundlage für alle Erste-Hilfe-Einrichtungen bei Industrie, Handel, Verwaltung und Bildungseinrichtungen bezieht sich auf die Arbeitsstätten-Regel ASR A4.3. Art und Umfang der Erste-Hilfe-Einrichtungen, die verfügbar sein müssen, sind abhängig von der Gefährdungsbewertung in dem Unternehmen. Der Unternehmer ist verantwortlich für die Beurteilung und Einleitung geeigneter Maßnahmen. Für große Betriebsverbandkästen dient die Ausstattung der DIN 13169 als Orientierungshilfe.